Reinigungstechnik Drescher

UVV-Prüfung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift

In Deutschland sind Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetriebSichV) und DGUV Vorschrift 1 und 3 dazu verpflichtet die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Anlagen den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß installiert und betrieben werden. Dabei werden mögliche Gefahrenquellen überprüft und, wenn von Nöten behoben werden, sodass Unfälle, Unfallschäden und Mehrkosten vermieden werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die UVV-Prüfung setzt sich aus der Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach der DIN VDE 0701 – 0702 und der fachlichen Prüfung nach der DGUV 100 – 500 zusammen. Diese ist vor der Erstverwendung und in einem regelmäßigen Abstand von 12 Monaten während der gesamten Einsatzdauer der Geräte verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren. Nach bestandener Prüfung ist eine aktuell geltende Prüfplakette auf dem Gerät anzubringen. Anlagen und Maschinen mit festgestellten Defekten oder abweichenden Grenzwerten sind auszumustern oder müssen fachmännisch wieder instandgesetzt werden. Daraufhin müssen diese einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Die Prüfung ist durch eine umfangreich ausgebildete Fachkraft mit ausreichender Erfahrung durchzuführen. 

Gründe für eine UVV-Prüfung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Um bei möglichen Unfällen Versicherungsschutz zu erhalten muss die durchgeführte Prüfung nach DIN Normen und DGUV nachgewiesen werden können. Zusätzlich ermöglicht die regelmäßige Durchführung eine Kosteneinsparung für das Unternehmen: Aufwendige Reparaturen und die Ausfälle von Mitarbeitern und Geräten können vermieden werden, indem Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden. Zudem sind die Kosten kalkulierbar und eine kontinuierliche und fachliche Überprüfung der Geräte ist damit gegeben. Zudem genießen Unternehmen, welche sich um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden kümmern ein besseres Ansehen in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Lieferanten.

UVV-Prüfung bei Reinigungstechnik DRESCHER

Wir bieten Ihnen die fachliche Durchführung von UVV-Prüfungen für Ihre Reinigungsgeräte an. Dabei erinnern wir Sie automatisch im Takt von 12 Monaten an die anstehende Prüfung und finden direkt mit Ihnen einen passenden Termin. Sie erhalten zuverlässige Ergebnisse sowie Empfehlungen und Prognosen durch unsere qualifizierten Techniker. Nach bestandener Prüfung lassen wir Ihnen die ausführliche Dokumentation zukommen. Mit uns können Sie bereits frühzeitig Probleme erkennen und sie kostengünstig beheben.

Bei der Durchführung der UVV-Prüfung unterscheiden wir zwischen verschiedenen Gerätearten, um die Ausführlichkeit und den Umfang der Prüfung bestmöglich an Ihr Gerät anzupassen.

Hochdruckreiniger

Nach DGUV 100 – 500 & DIN VDE 0701 – 0702

Wir unterscheiden bei der Überprüfung von Hochdruckreinigern zwischen beheizten und unbeheizten Geräten. Bei Geräten mit Brenner wird zusätzlich eine Abgasmessung durchgeführt, wodurch diese Prüfung als aufwendiger und umfangreicher bewertet wird.

Hochdruckreiniger in der Landwirtschaft
Reinigungsmaschinen
mit Fahran- / Vortrieb

Nach DGUV 1 (optional DGUV 70)

Bei der Überprüfung von Reinigungsmaschinen mit Fahrantrieb und Vortrieb unterscheiden wir zwischen handgeführten Geräten und Aufsitzmaschinen. 

ohne Fahran- / Vortrieb

Nach DGUV Vorschrift 1 (optional DGUV 70)

Unter diese Gerätegruppe fallen kleinere Reinigungsgeräte, wie zum Beispiel Einscheibenmaschinen, kleine Handgeräte, Handkehrmaschinen und weitere. 

Sauger
Industriesauger

Nach DGUV 1 und DIN VDE 0701 – 0702

Besondere Aufgabenbereich verlangen nach besonderen Prüfungen. Innerhalb der Industriesauger werden Sauger aus dem Industriebereich bis hin zu Geräten für explosionsgefährdete Bereiche überprüft.

Nass- und Trockensauger

Nach DGUV 1 und DIN VDE 0701 – 0702

Unter diese Gerätegruppe fallen Bürst-, Boden, sowie Nass-/Trockensauger verschiedener Hersteller.

Sie haben Reinigungsgeräte und möchten die Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift bei uns durchführen lassen? 

Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt per E-Mail oder rufen Sie uns an!

DGUV 100 – 500 hier herunterladen

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